Unsere Leistungen
Professionelle, hochwertige Pflege zu Hause
Sachleistungen
Wenn sich Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst, also uns, pflegen und betreuen lassen können sie (Pflege-)Sachleistungen beanspruchen.
Die Abrechnung nehmen wir direkt mit der Pflegekasse vor. Hier werden Leistungen übernommen, wessen Höhe sich an Ihrem jeweiligen Pflegegrad richtet.
Kurzzeitpflege
Nach z.B. Klinikaufenthalten kann die Pflege von pflegebedürftigen Personen erschwert sein. Für diesen Fall stehen Ihnen als Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612€ für bis zu 8 Wochen zu, für welche Sie Leistungen bei uns erhalten können. Bei Nichtnutzung der Verhinderungspflege erhöhen sich die jährlichen Zuschüsse auf bis zu 3.224€ für bis zu 56 Tage.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige haben eine große Aufgabe zu bewältigen, welche durch Urlaubspläne oder Krankheit erschwert sein können. Hierfür gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege, welche wir Ihnen bieten können. Hier können bis zu 1.612€ für bis zu sechs Wochen verwendet werden. Bei Nichtnutzung von Kurzzeitpflege steigt der Anspruch auf bis zu 2.412€ für bis zu 42 Tage im Jahr.
Wundversorgung / Wundmanagement
Im Alter, aber auch nach Krankenhausaufenthalten braucht man häufig eine professionelle Wundversorgung - ob es nun Hautschädigungen, Wunden nach OPs oder andere sind.
Diese bieten wir Ihnen zuverlässig und sicher mit dem nötigen "Know-How", um die Wundheilung optimal nach den neuesten Standards zu unterstützen.
Tages- und Nachtpflege
Für Tages- und Nachtpflege können wir Ihnen als Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Leistungen je nach Pflegegrad bieten.
Kurzzeitpflege
Nach z.B. Klinikaufenthalten kann die Pflege von pflegebedürftigen Personen erschwert sein. Für diesen Fall stehen Ihnen als Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612€ für bis zu 8 Wochen zu, für welche Sie Leistungen bei uns erhalten können. Bei Nichtnutzung der Verhinderungspflege erhöhen sich die jährlichen Zuschüsse auf bis zu 3.224€ für bis zu 56 Tage.
Zusätzliche Betreuungs-/Entlastungsleistungen
Falls Sie als Pflegebedürftiger Ihren monatlichen Anspruch (in Bezug auf den gegebenen Pflegegrad) auf Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft haben, können Sie bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen alternativ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß SGB XI ausgeben. Hier wären zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung o.a. möglich. Die Voraussetzung hierfür ist, dass diese Leistungen von der Pflegekasse zugelassen sind. Dies sollten Sie im Vorfeld überprüfen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.